- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Sauerland eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Sauerland eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates

- Prof. Dr. jur. Volker Verch, Vorsitzender
- Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Westfalen-Mitte e.V.

- Hermann-Josef Vogt, stellv. Vorsitzender
- geschäftsführender Gesellschafter der Hermann Vogt GmbH & Co. KG

- Jens Frommberger
- geschäftsführender Gesellschafter der Firma Werner Langer GmbH & Co. KG

- Andreas Güll
- Geschäftsführer der Firma M. Busch GmbH & Co. KG

- Kirsten Köhler
- Selbstständige Steuerberaterin

- Detlef Lins
- Geschäftsführer Naturpark Sauerland Rothaargebirge

- Meinolf Niemand
- Ass. jur. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Südwestfalen

- Marcus Tuschen
- Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

- Dr. Barbara Vielhaber
- Politikwissenschaftlerin, kmf vielhaber Meinungsforschung, Lehrbeauftragte Universität Bonn
Mitgliederversammlungen
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Volksbank Sauerland eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in einer der Mitgliederversammlungen eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
