Vertreterwahl 2023

Ihre Stimme zählt!

„Die Rechte der Mitglieder in den Angelegenheiten der Genossenschaft werden von den Vertretern der Mitglieder in der Vertreterversammlung ausgeübt (§ 26 der Satzung).“

So nüchtern dieser Paragraf auch klingt, bedeutet er konkret, dass die Vertreterversammlung das wichtigste Beschlussorgan der Volksbank Sauerland eG ist. Die Entscheidungen der Vertreterversammlung formen die Bank und sorgen dafür, dass sie sich entsprechend der Kundenbedürfnisse weiterentwickelt.

Als Mitglied der Volksbank Sauerland eG sind Sie Teilhaber ihrer Bank – und somit Miteigentümer. Alle vier Jahre werden aus den Reihen der Mitglieder die Vertreter der Volksbank Sauerland eG gewählt. Nach der erfolgreichen Fusion im Jahr 2022 steht nun die Wahl zur gemeinsamen Vertreterversammlung an und gibt unseren Mitgliedern die Möglichkeit, die Geschicke der Bank mitzubestimmen.

Aufgrund der hohen Zahl an Mitgliedern werden die Rechte der Mitglieder auf der jährlichen Vertreterversammlung durch die gewählten Vertreter ausgeübt. Für jeweils 150 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt.

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung der Wahl (28.01.2023) in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied.; minderjährige Mitglieder können ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 festgelegt, dass es analog zu den personenbesetzten Geschäftsstellen 22 Wahlbezirke geben wird. Darüber hinaus wurde beschlossen, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Der Wahlzeitraum wurde hierfür auf den 7.3.2023 – 24.3.2023 festgesetzt.

Die Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig vor dem Wahlzeitraum an unsere Mitglieder verschickt und beinhalten neben einem Anschreiben und dem Wahlzettel auch einen frankierten Rückumschlag. Neben der Zusendung per Post kann der Rückumschlag auch in den Filialen abgegeben werden.

Weitere Informationen werden wir fortlaufend an dieser Stelle veröffentlichen.


Vorgehensweise für die Stimmabgabe

Seit dem 6.3.2023 wurden die Briefwahlunterlagen an unsere ca. 81.000 stimmberechtigten Mitglieder verschickt. Für die Stimmabgabe berücksichtigen Sie bitte folgende Vorgehensweise:

1. Kreuzen Sie persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel Ihre Wunsch-Kandidaten an. Die maximale Anzahl Ihrer Stimmen finden Sie oben auf dem Stimmzettel.
2. Legen Sie den Stimmzettel in den entsprechend beschrifteten blauen Wahlumschlag und kleben Sie diesen zu.
3. Bestätigen Sie Ihre Teilnahme an der Wahl durch Ihre Unterschrift unter Angabe des Ortes und des Datums auf der „Versicherung der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels“.
4. Legen Sie diese unterschriebene Erklärung nun zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den Wahlbrief und verschließen Sie ihn. Achten Sie bitte darauf, dass das Anschriftenfeld mit der Adresse des Wahlausschusses im Sichtfenster lesbar ist.
5. Wichtiger Hinweis: Vermerken Sie auf dem Wahlbrief bitte Ihren Namen und Ihre Adresse.
6. Geben Sie den an den Wahlausschuss gerichteten Wahlbrief bis spätestens zum 24. März 2023, 16:30 Uhr, bei einer unserer Geschäftsstellen ab, werfen Sie ihn in einen Briefkasten an unseren Geschäftsstellen ein oder senden Sie ihn per Post zu. Bitte beachten Sie hierbei die Postlaufzeiten, das Porto zahlen wir für Sie.

Wir freuen uns, wenn Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung unserer Mitglieder.

In der nachfolgenden FAQ-Liste haben wir weitere Informationen für unsere Mitglieder zusammengefasst.

Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie gern unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem KundenDialogCenter an. Unter 02972 9700-0 sind sie wochentags von 8:00 bis 19:00 Uhr für Sie da.


Häufige Fragen

Warum wird die Vertreterwahl als Briefwahl durchgeführt?

Aufgrund der regulatorischen Anforderungen sind die Veranstaltungen vor Ort sehr bürokratisch geprägt. Zudem ist in der Bevölkerung in den vergangenen Jahren ein hohes Interesse an Briefwahlen verzeichnet worden. Die Volksbank Sauerland hat im Jahr 2019 bereits die Vertreterwahl als Briefwahl durchgeführt und hierbei eine Wahlbeteiligung von knapp 29 Prozent erreicht. Dies ist ein starkes Zeichen für die Möglichkeit der Mitbestimmung in unserer Genossenschaft.

Wie viele Wahlbezirke gibt es?

Der Wahlausschuss hat beschlossen, dass die Wahlbezirke analog zu den personenbesetzten Geschäftsstellen gebildet werden. Somit ist das Geschäftsgebiet in insgesamt 22 Wahlbezirke unterteilt.

Nach welchem Kriterium erfolgt die Zuordnung der Orte zu den Wahlbezirken?

Die Zuordnung erfolgt anhand der Kreisgemeindeschlüssel. Hierdurch kann jede Straße eindeutig einem Ort und dieser dann dem jeweiligen Wahlbezirk zugeordnet werden.

Wann können die Mitglieder ihre Stimme abgeben?

Der Wahlzeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 6.3.2023 – 24.3.2023. In diesem Zeitpunkt können die Rückumschläge in unseren Geschäftsstellen abgegeben, in die Briefkästen geworfen oder per Post zurückgeschickt werden.

Welche Unterlagen werden an die Mitglieder geschickt?

Die Mitglieder erhalten folgende Unterlagen:

1.)     Anschreiben inkl. Vorgehensweise bei der Stimmabgabe

2.)     Versicherung der persönlichen Kennzeichnung

3.)     Stimmzettel für den jeweiligen Wahlbezirk

4.)     Umschlag für den Stimmzettel

5.)     Rückumschlag zur Rückgabe bzw. Rücksendung an die Bank

Können Minderjährige ebenfalls an der Wahl teilnehmen?

Ja, die persönliche Kennzeichnung wird dann durch den / die gesetzlichen Vertreter übernommen. Das gleiche gilt für Mitglieder, die unter Betreuung stehen.

Wie erfolgt die Benachrichtigung der gewählten Vertreter?

Im Anschluss an die Auszählung werden die gewählten Vertreter sowie die Ersatzvertreter per Brief über die Wahl informiert. Sofern die gewählten Personen keinen Einspruch erheben, wird nach einer Frist von 14 Tagen das Ergebnis der Vertreterwahl veröffentlicht und in den Geschäftsstellen ausgelegt.

Zuletzt aktualisiert am: 6.3.2023